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Lernportale

lernportal

Das Lernen ist ein Recht der Schüler. Pflicht der Schule ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit diesem Recht entsprochen werden kann. Voraussetzung bedeutet, dass die Schule Angebote macht,

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die über die Unterrichtsstunden hinausgehen und die die Schüler in Anspruch nehmen können.

 

Die Lernportale bzw. Lernberatungen sind dazu da, den Schülern im Sinne der Eigenverantwortung Möglichkeiten anzubieten, zusätzlich zum normalen Unterricht, Fragen an die Fachlehrer zu stellen, Anleitungen zu erhalten und Leistungsprobleme zu klären. Die Lernunterstützung wird in allen Fächern angeboten, auch über die E-Learning-Plattform Moodle.

 

Schüler sind für ihr Lernen selbst verantwortlich. Dies kann ihnen niemand abnehmen und es ist deren persönliche Entscheidung, ob sie sich auf das Angebot einlassen oder nicht.

  1. Im Sinne der sechs übergreifenden Kompetenzen, die alle zusammen den mündigen, aktiven, selbstverantwortlichen jungen Menschen anpeilen, muss das Aufholen von Defiziten ebenso diesen Kompetenzen verpflichtet sein.
  2. D. h., dass der junge Mensch zu lernen hat, dass Erfolg und Misserfolg zu einem beträchtlichen Teil von ihm selbst abhängen, dass er zwar auf Hilfe zählen kann, aber dass er es zu verantworten hat, wie er mit seinen Defiziten umgeht bzw. was oder wie viel er investiert, um seine Leistungsprobleme in den Griff zu bekommen.
  3. In diesem Sinne muss die Behebung von Defiziten ein von der Schule unterstützter Prozess sein, aber der Schüler muss sich selber bemühen, diesen Weg zu gehen.

Die Lernberatungen sind bereits im Gange. Der Schüler muss selbst Termine mit den Lehrpersonen vereinbaren, um seine individuellen Defizite so schnell als möglich zu beseitigen. Nutzt diese Chance!

 

 

 

 

 

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